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DU LÜGST!

»Ein Jedermann lügt – an jedem Tag, zu jeder Stunde, wach und im Schlaf, in seinen Träumen, in Freude und in Trauer; und wenn er seine Zunge still hält, werden seine Hände und Zehen, seine Augen und seine Haltung eine Täuschung vermitteln.« Mark Twain (1835–1910)

Lügen ist omnipräsent in unserer heutigen Gesellschaft, doch welchen Zweck verfolgen wir?

Tatsächlich lügen wir bis zu 200 Mal täglich! Wem gleitet nicht schon einmal eine Not- oder Höflichkeitslüge über die Lippen? Mit solchen Lügen wirken wir freundlich, ersparen uns Ärger und geraten in die Gunst des Gegenübers. Doch hat man das Recht eine andere Person zu belügen? Entsteht dabei nicht ein moralischer Konflikt?

Man könnte behaupten, solche Lügen bewirken ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Sender und Empfänger. Die Verhaltensweise drückt aus, dass der Lügner dem Belügten unterstellt, er könne nicht mit der Wahrheit umgehen, er sei es nicht wert die Wahrheit zu erfahren.

Unserer Meinung nach sind Not- und Höflichkeitslügen unproblematisch. Es sind zwar Lügen, jedoch richten sie weder Schaden beim Lügenden noch beim Belogenen an. Viel mehr ermöglichen sie eine positive Kommunikation. So hält diese Art der Lügen die Gesellschaft zusammen.

Wenn eine Frau ihren Mann fragt ob sie dick sei, so sollte der Mann um beider Willen diese Frage verneinen obwohl er damit möglicherweise eine Unwahrheit ausdrückt. Es handelt sich dabei um eine sogenannte prosoziale Lüge.

Problematisch wird das Lügen, wenn es sich nicht mehr um Not- oder Höflichkeitslügen handelt. Hierbei werden Personen getäuscht, benachteiligt oder in die Irre geführt und das mit einer bösartigen Intention. Diese Art der Lügen richtet Schaden an. Dieser kann beim Belogenen als auch beim Lügenden entstehen. Aus diesem Grund empfinden wir dieses Verhalten als moralisch verwerflich und destruktiv.

Ein solches liegt zum Beispiel vor, wenn ein Bewerber beim Bewerbungsgespräch vortäuscht einen Hochschulabschluss zu haben. Früher oder später wird diese Lüge ans Licht treten. Zusätzlich wird dem Arbeitgeber ein Schaden entstehen, da der Bewerber nicht für die Stelle qualifiziert ist und somit die Tätigkeiten wohl kaum erfüllen kann.

Abschliessend lässt sich sagen, dass Lügen nicht per se moralisch verwerflich sind. Es muss zwischen Höflichkeits- oder Notlügen und bösartigen Lügen unterschieden werden.

 

Tobias, Jael, Irina

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